Bundestagsneuwahlen 2005

Informationen zur Bundestagswahl 2005

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Neuwahl des Bundestags 2005

Nach der dramatischen Wahlniederlage in NRW plädiert Bundeskanzler Schröder für Neuwahlen des Bundestags noch 2005. Als Termin wird für die Neuwahlen wird der 18.September 2005 benannt. Bundespräsident Köhler zeigte sich von dieser Entscheidung sichtlich überrascht, da er diese nicht von Schröder persönlich sondern aus der Presse erfahren musste.

Themen dieser Seite zur Bundestagswahl 2005 sind:

Bundestagswahlen

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland
und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. 
Der Termin für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag steht noch nicht fest. Nach §16 Satz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) bestimmt der Bundespräsident den Wahltag der Bundestagswahl.

Bundestag
Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf 4 Jahre gewählt werden.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Bei bestimmten Gesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates - der Vertretung der Länderregierungen - erforderlich.
(Art. 38, 39, 50, 51 GG)
(s. auch "Bundeswahlgesetz", "Wahlgrundsätze")

 

Bundeswahlkreise

Das Bundesgebiet ist in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder und die Nummerierung ergibt sich aus folgender Übersicht:

Land Anzahl Numerierung
Schleswig-Holstein 11      1 - 11
Mecklenburg-Vorpommern 7     12 - 18
Hamburg 6     19 - 24
Niedersachsen 29     25 - 53
Bremen 2     54 - 55
Brandenburg 10     56 - 65
Sachsen-Anhalt 10     66 - 75
Berlin 12     76 - 87
Nordrhein-Westfalen 64   88 - 151
Sachsen 17 152 - 168
Hessen 21 169 - 189
Thüringen 10 190 - 199
Rheinland-Pfalz 15 200 - 214
Bayern 44 215 - 258
Baden-Württemberg 37 259 - 295
Saarland 4 296 - 299

 

 

Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag

Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Das Gebiet der Wahlkreise für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist in der Anlage zum Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
(BWG) vom 11.März 2005 (BGBl. I S. 674) beschrieben.

Gegenüber der Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes 38 Wahlkreise neu abgegrenzt. Dabei hat Bayern einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten (45 Wahlkreise statt 44 bei der Bundestagswahl 2002), während Thüringen nunmehr ein Wahlkreis weniger zusteht (9 Wahlkreise statt 10 bei der Bundestagswahl 2002).
Die Notwendigkeit für diese Neuabgrenzungen folgte u.a. aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich ist die deutsche Bevölkerung. Weiterhin sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden. 

Nach dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes verteilen sich die 299 Wahlkreise auf die 16 Länder wie folgt (Wahlkreisnummern in Klammern):

Baden-Württemberg ( Wahlkreise 259 bis 295)                        37
Bayern (Wahlkreise 214 bis 258)    45
Berlin (Wahlkreise 76 bis 87)    12
Brandenburg (Wahlkreise 56 bis 65)    10
Bremen (Wahlkreise 54 und 55)         2
Hamburg (Wahlkreise 19 bis 24)         6
Hessen (Wahlkreise 169 bis 189) 21
Mecklenburg-Vorpommern (Wahlkreise 12 bis 18)         7
Niedersachsen (Wahlkreise 25 bis 53)  29
Nordrhein-Westfalen (Wahlkreise 88 bis 151) 64
Rheinland-Pfalz (Wahlkreise 199 bis 213) 15
Saarland (Wahlkreise 296 bis 299)         4
Sachsen (Wahlkreise 152 bis 168) 17
Sachsen-Anhalt (Wahlkreise 66 bis 75) 10
Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11) 11
Thüringen (Wahlkreise 190 bis 198

 

 

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